Chancenschenker - die individuelle Förderung
Im Rahmen der individuellen Förderung können Familien einen Antrag stellen, wenn sie Bezüge nach ALG I, ALG II, Wohngeld oder AsylbLG erhalten. Familien im Schwelleneinkommensbereich können ebenfalls Anträge mit Nachweis der Einkommenssituation stellen.
Bildungs- und Chancengerechtigkeit
Die Kinderstiftung Ravensburg setzt sich aktiv für die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein. Wir machen uns stark für Kinder, indem wir uns für Bildungs- und Chancengerechtigkeit engagieren. Kulturelle, musische und sportliche Förderung ist wichtig und wird über Patenschaften gefördert.
Die Förderpatenschaft wird für ein Jahr übernommen. Der Förderbeitrag wird vertraglich an die jeweilige Einrichtung (Musikschule, Sportverein, etc.) gebunden. Somit garantieren wir, dass das Angebot verlässlich in Anspruch genommen wird.
Grundsätzlich sollte zusätzlich zum Antrag eine Bezuschussung mit einem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Ravensburg abgeklärt werden. Im Fall einer Bezuschussung werden die Leistungen in Höhe von 15 € im Monat abgezogen, da die Förderung durch die Kinderstiftung Ravensburg subsidiär ist und aufstockend auf genehmigte Hilfen erfolgt.
Musik-Projekt: "Musizieren inklusive"
Das Projekt "Musizieren inklusive" ermöglicht benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Welt des Musizierens. Die jungen Menschen aus sozial- und einkommensschwachen Familien, mit Flucht- /Migrationshintergrund oder mit Behinderung, können im Projekt an musikpädagogisch angeleiteten Gruppen in der Schule und über Einzelstipendien am Unterricht an der Musikschule Ravensburg teilnehmen.