Antragsstopp
Die aktuelle Situation zeigt, dass es auch im Landkreis Ravensburg viele Kinder gibt, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und in schwierigen Lebenslagen auf Unterstützung angewiesen sind.
Wenn Kinder in Nöten sind, erhalten Familien Unterstützung für Bedarfe wie Kinderkleidung, -schuhe, -möbel oder Fahrräder. Die Kinderstiftung arbeitet mit Multiplikatoren (z.B. Beratungsstellen, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter, Kindergärten etc.) zusammen, die gemeinsam mit den Familien für ihre Bedarfe einmal im Jahr einen Antrag stellen können. Die Kinderstiftung prüft und entscheidet über den Antrag.
Die Leistungen der Kinderstiftung sind nachrangig gegenüber gesetzlichen Leistungsansprüchen. Nicht zuletzt deshalb prüft die Kinderstiftung die Bedürftigkeit der antragstellenden Familien, bevor sie Einzelhilfen gewährt. Liegen gesetzliche Leistungsansprüche vor, verweist sie die Antragsteller an die entsprechenden Sozialbehörden.
Um sicherzustellen, dass materielle Hilfen bedarfsgerecht und zielgenau ausgewählt werden, begleiten und unterstützen Ehrenamtliche die Familien beim Einkauf. So wird sichergestellt, dass die gewährten Hilfeleistungen direkt bei den betroffenen Kindern ankommen.