Informationen


Carola 
Hauger

Verwaltung

Telefon 07 51 / 3 62 56-70 oder
hauger@caritas-bodensee-oberschwaben.de
 
Lernen und Fördern  

Bildungsgutscheine

Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Ab sofort kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden.


Wo können Anträge gestellt werden?
Wer kann einen Bildungsgutschein beantragen?

  • Kinder/Familien, die Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) erhalten: Jobcenter
  • Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten:
    Kreise und kreisfreien Städte (Rathaus, Bürgeramt oder Kreisverwaltung)

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
sowie Hinweise zum Ausfüllen des Antrages

PDF-Dokument, 2 Seiten, 436 kB

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