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Lernen und Fördern
Bildungsgutscheine
Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Ab sofort kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden.
Wo können Anträge gestellt werden?
Wer kann einen Bildungsgutschein beantragen?
- Kinder/Familien, die Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) erhalten:
Jobcenter
- Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten:
Kreise und kreisfreien Städte (Rathaus, Bürgeramt oder Kreisverwaltung)
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
sowie Hinweise zum Ausfüllen des Antrages
PDF-Dokument, 2 Seiten, 436 kB
