
Hipp-Streicher
Fachleitung
Kinder-
stiftung
Ravensburg
Telefon
07 51 / 3 62 56-38
E-Mail:
hipp-streicher@caritas-bodensee-oberschwaben.de
Freiwilligkeit und Nachrangigkeit der Hilfegewährung
Förderkriterien
Förderfähige Maßnahmen und Projekte
Gefördert werden können nur Maßnahmen oder Projekte, die den Stiftungszielen entsprechen.
Diese können sich entweder beziehen auf die Unterstützung bzw. Förderung
a) von einzelnen Kindern (Einzelhilfe)
b) Kindergruppen
(Gruppenmaßnahmen oder Projekte).
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist, dass sichergestellt ist, dass die Maßnahmen oder Projekte unmittelbar und
ausschließlich bedürftigen Kindern zugute kommen.
In Abgrenzung dazu können Maßnahmen, die (nur) allgemein zur Beseitigung oder Linderung finanzieller Notsituationen von Eltern,
Erziehungsberechtigen oder Familien von bedürftigen Kindern gedacht sind, nicht gefördert werden.
Förderfähiger Personenkreis
Adressat von Hilfen und Förderleistungen der Kinderstiftung sind Kinder, vorrangig im Alter bis zu 14 Jahren, im Einzelfall
auch Jugendliche bis zu 18 Jahren, die ihren Wohnsitz im Altkreis Ravensburg haben.
Die Förderung der Kinderstiftung steht allen Kindern offen, unabhängig von ihrem Glauben, sozialer Herkunft, Kultur und Sprache.
Freiwilligkeit und Nachrangigkeit
der Hilfegewährung
Die Hilfen und Förderleistungen der Kinderstiftung werden freiwillig
ohne Verpflichtung gewährt.
Sie sind grundsätzlich nachrangig gegenüber
-
gesetzlichen Leistungsansprüchen
wie z.B. aus den Sozialgesetzbüchern II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende),
V (Krankenversicherung),
VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz),
IX (Eingliederungshilfe),
XII (Sozialhilfe)
-
privaten Leistungsverpflichtungen von Eltern
und Angehörigen.
